• TERMIN BUCHEN
  • Operationsfreigabe

    KINDER- UND JUGENDHEILKUNDE

    Muss ein Kind operiert werden, ist zunächst eine ärztliche Operationsfreigabe einzuholen, bevor der chirurgische Eingriff durchgeführt werden darf. Die Operationsfreigabe umfasst eine kinderärztliche Voruntersuchung, die aus einer genauen Anamnese sowie einer ausführlichen klinischen Untersuchung zur Feststellung der Infektionsfreiheit besteht und in der Regel etwa 10 Tage vor der Operation erfolgen sollte.
    Nach der Untersuchung erstellt der behandelnde Kinderarzt einen schriftlichen Befund, der die Freigabe zur Operation bescheinigt. Dieser muss dem operierenden Arzt vorgelegt werden, damit eine geplante Operation durchgeführt werden darf. Die Operationsfreigabe dient dazu, mögliche Operationsrisiken frühzeitig zu erkennen und einen komplikationslosen Verlauf des Eingriffs zu begünstigen.