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  • Abklärung rheumatischer Erkrankungen

    ORTHOPÄDIE UND ORTHOPÄDISCHE CHIRURGIE

    Im Volksmund zusammengefasst als Rheuma bezeichnet, versteht man unter Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises chronische Beschwerden am Stütz- und Bewegungsapparat, begleitet von Schmerzen und funktioneller Einschränkung. Betroffen sind je nach Lokalisierung die Muskeln, Knochen, Organe oder Kollagene.

    Da in vielen Fällen die vordergründigen Beschwerden im Bewegungsapparat z.B. als chronische Rückenschmerzen auftreten, ist die Diagnose solcher Erkrankungen nicht immer direkt einfach und zweifelsfrei möglich. Die Abklärung rheumatischer Erkrankungen sollte daher in Kooperation mit spezialisierten internistischen Rheumatologen erfolgen.

    Diese können anhand von Antikörpern und genetischen Markern im Blut des Patienten das Vorliegen einer rheumatischen Erkrankung diagnostizieren und durch eine gründliche Anamnese die spezifische Erkrankung genauer eingrenzen.