Hörscreening bei Neugeborenen
In Österreich werden etwa 1 bis 3 von 1.000 Kindern mit einer Hörstörung geboren. Sollte eine Risikoschwangerschaft vorgelegen haben erhöht sich diese Zahl sogar um das 10-fache. Eine Früherkennung einer derartigen Hörstörung ist wichtig, um rechtzeitig eine Therapie einleiten zu können. Heute ist bei fast jedem Grad von Betroffenheit eine Hilfe möglich. Selbst taub geborene Kindern können mithilfe eines künstlichen Innenohres in den meisten Fällen eine neue normale Sprachentwicklung erreichen.
Vor Einführung des Hörscreenings wurden Hörstörungen leider oft zu spät erkannt. Die Folge waren oft Schwierigkeiten in der sprachlichen, psychosozialen und intellektuellen Entwicklung der Kinder. So wurde in Österreich, als eines der ersten Länder Europas, ein flächendeckendes Neugeborenen-Hörscreening bereits vor über 25 Jahren eingeführt.
Eine deutsche Studie zeigte, dass die durchschnittliche Zeit zwischen Geburt und Erkennung der Hörstörung von zuvor knapp 3 Jahren auf unter einem halben Jahr reduziert werden konnte. Ziel ist es, Hörstörungen bis zum dritten Lebensmonat zu diagnostizieren und mit einer Therapie in den ersten sechs Lebensmonaten zu beginnen.
Mein Kind hört schlecht – Wie merke ich es?
Gerade am Anfang ist es nicht leicht eine Hörstörung bzw. eine Schwerhörigkeit zu erkennen. Erste Äußerungen wie Lallen oder ähnliche Lautäußerungen sind nicht nur bei hörenden Kindern zu finden. Gerade anfänglich, das heißt, in den ersten Monaten verhält sich ein schwerhöriger Säugling gleich wie hörende Kinder. Lautes Klatschen oder Rasseln kann falsch positive oder auch einmal falsch negative Ergebnisse bringen und sollte keinesfalls als alleiniges Testverfahren verwendet werden.
Ablauf Hörscreening bei Neugeborenen in Österreich
Der Ablauf wurde von der Österreichischen Gesellschaft für Hals‐, Nasen‐, und Ohrenheilkunde, Kopf‐ und Halschirurgie als „Millstätter Konzept“ im Jahre 1995 festgelegt und in weiterer Folge als verpflichtende Untersuchung in den Mutter-Kind-Pass aufgenommen. Als geeignete Verfahren werden heute generell die transitorisch evozierten otoakustischen Emissionen (TEOAE) und Hirnstammaudiometrie (AABR) angesehen. Beide gelten als objektive Testverfahren und können somit einen objektiven Nachweis über die Hörleistung Ihres Kindes geben. Noch in der Geburtsklinik oder spätestens wenige Tage danach werden mittels der TEOAE die otoakustischen Emissionen abgeleitet. Dabei wird den Ohren, seitengetrennt, über eine kleine, weiche Ohrsonde ein leiser Testton angeboten. Ein gesundes Ohr nimmt diesen Ton wahr und sendet automatisch als Antwort einen zweiten Ton, welcher auf eine funktionierende Hörschnecke hinweist.
Ein kontrollbedürftiger Befund heißt nicht, dass das Kind nicht hört, sondern nur, dass dieser Befund zeitnah kontrolliert werden sollte.
Die Hirnstammaudiometrie (AABR) ist ebenfalls ein sehr zuverlässiges Testverfahren. Es wird hierfür ein leises Klicken über eine Sonde den Ohren zugespielt. In diesem Fall wird kein zweiter Ton aufgezeichnet, sondern ähnlich wie bei einem EKG mittels Oberflächenelektroden die Hirnströme abgeleitet. Dafür sollten Kinder am besten Schlafen, sodass die Hirnstammaudiometrie als deutlich aufwendigeres Verfahren angesehen wird.
Im The Aurora Ärztezentrum werden Hörscreenings ab Februar 2020 mittels TEOAE angeboten. Näheres dazu finden Sie hier.